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 Neue HOAI 2009
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Neue HOAI 2009
6. Novelle der HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Ab 18.08.2009, einen Tag nach der Veröffentlichung Bundesgesetzblatt, ist die "Neue HOAI 2009" in Kraft.
Am 12.06.09 hatte der Bundesrat der überarbeiteten HOAI ("Entwurf für die Neufassung der Verordnung über Honorare der Architekten – und Ingenieurleistungen - HOAI") zugestimmt.
Die sechste Novelle der HOAI geht also als "Neue HOAI 2009" in den Sprachgebrauch ein.
Die wesentlichen Neuerungen / Änderungen der HOAI 2009 in Kürze:
- Die seit 1996 unveränderten HOAI-Tafelwerte werden um 10 Prozent erhöht.
- Mit dem Baukostenberechnungsmodell (Basis: Entwurfsplanung) werden die Honorare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Außerdem kann die Honorargrundlage auch durch eine so genannte "Baukostenvereinbarung" festgelegt werden.
- Kostenermittlung nach DIN 276: bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird die DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 zugrunde gelegt.
- Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare entfallen; Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbar.
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- Staatliche Preisvorgaben soll es künftig nur noch für "Planungsleistungen" geben. Die Honorare für "Beratungs- und Gutachterleistungen" (bisher: Teil X bis XIII HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik ...) werden frei vereinbar .
- Ein Bonus-Malus-System soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen.
- Für Leistungen im Bestand kann ein Umbauzuschlag bis zu 80% vereinbart werden.
- Konzeption als "Inländer-HOAI": Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland soll die HOAI europafest machen.
Das bleibt:
- Die bisherigen HOAI-Leistungsphasen (1-9, 1-6, 1-5) bleiben erhalten.
- Beibehaltung der derzeitigen Honorartafel-Endwerte.
- Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen (ohne besondere Vereinbarung) bleiben erhalten.
HOAI 2009 ist beschlossen: Das BMWI gibt sich zufrieden.
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Bundesrat beschließt Neufassung der HOAI
Pressemeldung des Bundeswirtschaftsministeriums 12. Juni 2009
Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Hartmut Schauerte,
mitteilt, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die Neufassung der
Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
beschlossen. Schauerte: "Damit ist der Forderung der Beteiligten Rechnung
getragen, die Reform der HOAI in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu
bringen."
Die Neufassung der HOAI sieht vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so
genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt
wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die
aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System schafft
neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen. Die
staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung.
Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie
bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben frei vereinbart
werden.
Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges
Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Hierbei
ist jedoch sicher gestellt, dass frei vereinbarte Stundensätze die Mindestsätze
der Honorarordnung nicht unterschreiten dürfen. Um den Vorgaben der europäischen
Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros
mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen
Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau). Die fast 14 Jahre
unverändert gebliebenen Tafelwerte wurden durchgängig um 10 Prozent angehoben.
Schauerte: "Ich bin zuversichtlich, dass die Architekten und Ingenieure die jetzt
mit der neuen HOAI eröffneten Chancen zur Aushandlung marktgerechter Verträge
nutzen werden. Die Neuregelung wird dazu beitragen, die anerkannt hohe Qualität
der Planung in Deutschland weiter zu festigen und gleichzeitig die
wirtschaftliche Situation der Büros zu verbessern. Zudem ist nunmehr
sichergestellt, dass die HOAI im Einklang mit den Vorgaben des europäischen
Rechts steht."
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Bundesrat stimmt HOAI 2009 zu - und übt Kritik
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Bundesrat: Weitere Modernisierung der HOAI
Bundesrat Pressemitteilung 112 / 2009 12. Juni 2009
Der Bundesrat hat heute der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst.
Darin begrüßt er die Anhebung der Honorarsätze, fordert aber zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI. Problematisch findet er, dass verbindliche Honorarsätze allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur, des Leistungsbildes, der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der Regelung zur Objektüberwachung zu berichten.
Die HOAI-Novelle soll Anreize für kostensparendes Bauen schaffen, Bürokratie abbauen und mehr Freiräume für Vertragsgestaltung ermöglichen, um den Ansprüchen heutiger komplexer Planungsprozesse zu entsprechen. Durch ein so genanntes Baukostenmodell sind die Honorare künftig von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Grundlage sind dann die in der Entwurfsplanung berechneten Kosten. Alle Tabellenwerte werden um 10 Prozent erhöht.
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Drucksache 395/09 (Beschluss)
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Bundesrat: Ausschussempfehlung für HOAI 2009
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Bundesrat-Ausschüsse empfehen Zustimmung zur HOAI Novelle 2009
Bundesrat Drucksache 395/1/09 (Ausschussempfehlung für HOAI 2009) 29. Mai 2009
Alle Ausschüsse wollen der Verordnung uneingeschränkt zustimmen.
Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss empfehlen dem Bundesrat zusätzlich eine begleitende Entschließung. Darin begrüßen sie die Anhebung der Honorarsätze, fordern jedoch zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI. Die Beschränkung der verbindlichen Honorarsätze allein auf die Planungsleistungen sehen sie als problematisch an.
Die Entschließung bittet die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen zu berichten. Der Wohnungsbauausschuss betont zudem das Allgemeininteresse an verbindlicher Honorarregelung für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
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Bundesbauminister Tiefensee meint zur Neufassung der HOAI:
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Tiefensee: Neue Honorarordnung schafft Klarheit für Architekten und Ingenieure
Pressemitteilung des Bundesbauministeriums Nr.: 080/2009 29. April 2009
Heute [29.04.09] hat das Bundeskabinett die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) verabschiedet. Anlässlich des Kabinettbeschlusses erklärt Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee:
"Ich unterstütze ausdrücklich die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Anpassung war notwendig und überfällig. Die HOAI musste im Interesse sowohl der Bauherren als auch der Planer praxisorientiert umgestaltet werden. Vor allem mussten Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung eingebaut werden. Das ist nun gelungen. Wir haben die HOAI vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet. Außerdem haben wir für die Architekten und Ingenieure eine pauschale Anhebung der Honorare um zehn Prozent herausgeholt. Gleichzeitig werden die Endwerte und vollständigen Leistungsbilder beibehalten. Das ist eine gute Nachricht. Ich bin dafür, dass die HOAI in einem weiteren Schritt inhaltlich weiter entwickelt wird. Aus den Anhörungen der Länder, der Kammern und Verbände wissen wir, dass es weitere Punkte für eine Aktualisierung der Leistungsbilder der HOAI gibt. Das müssen wir mit den Architekten und Ingenieuren besprechen."
Das Bundesbauministerium hat sich für die Verbände und Kammern in den Verhandlungen um die Novellierung stark gemacht. Der Prüfauftrag des Bundesrates und die Ziele der Koalitionsvereinbarung wurden damit umgesetzt. Die letzte Novellierung (5. Novelle) der HOAI liegt 14 Jahre zurück.
Wesentliche Änderungen [lt. BMVBS] sind:
1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
2. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.
3. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch die forensische Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer dar.
4. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.
5. Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.
6. Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).
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Der zugrunde liegende Entwurf wurde vom Bundeswirtschaftsministerium am 24.02.09 vorgelegt :
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Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf für HOAI vor
Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums 25. März 2009
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat gestern [24.03.2009] seinen Entwurf für die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vorgelegt. Der Entwurf ist eine wesentlich überarbeitete Fassung, der der intensiven Diskussion zu dem im Februar 2008 vorgestellten ersten Entwurf des BMWi Rechnung trägt. Der Entwurf wurde vereinfacht, gestrafft und neu gegliedert. An die für Ende April vorgesehene Beschlussfassung im Bundeskabinett schließt sich für die zustimmungspflichtige Verordnung das Bundesratsverfahren an, so dass die neue HOAI im Sommer verabschiedet werden könnte.
Im Rahmen der Erfüllung der Koalitionsvereinbarung vom November 2005 sieht der Entwurf vor, die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abzukoppeln. Grundlage der Honorarfestsetzung sind nunmehr die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Mit Hilfe eines Bonus-Malus-Systems werden neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen geschaffen. Die staatlichen Honorarvorgaben sind nur noch auf die Planung beschränkt. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben künftig frei vereinbart werden. Mehr Vertragsfreiheit und bessere Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau).
Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte werden durchgängig um 10 Prozent angehoben. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 290 Mio. Euro, davon 80 Mio. beim Bund, 35 Mio. bei den Ländern und 175 Mio. bei den Kommunen.
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Bereits Anfang März war vom BMVBS ein Kabinettsbeschluß zur HOAI für Ende April 2009 in Aussicht gestellt worden:
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Neue HOAI noch im April 2009?
Die 6. Novelle der HOAI könnte am 29. April im Bundeskabinett beschlossen werden. Bis dahin sollen Kammern, Verbände und Länder noch Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Dies erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann (BMVBS) am 04.03.09 in der Fragestunde des Bundestages.
Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 16/207 03. März 2009
Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Frage des Abgeordneten Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/12074, Frage 6):
Wann ist mit der Vorlage des bereits am 2. Dezember 2008 durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup angekündigten und zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmten Referentenentwurfs zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI, zu rechnen, und wann sollen vereinbarungsgemäß die betroffenen Berufsverbände dazu Stellung beziehen können?
Der überarbeitete Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Stand 18. Dezember 2008, wurde mit den zuständigen Bundesressorts im Januar weiter abgestimmt.
Der Verordnungsentwurf entspricht den Ergebnissen der Ende letzten Jahres geführten Ressortgespräche: Lineare
Anhebung der Honorare um 10 Prozent, Beibehaltung der derzeitigen Honorartafelendwerte (25 Millionen Euro bei Gebäuden), Beibehaltung wichtiger vertraglicher Regelungen und Begrenzung des Anwendungsbereichs
auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland, in Anpassung an die europarechtlichen Anforderungen.
Die vorgebrachten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Ressorts werden vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie derzeit eingearbeitet.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie soll der Entwurf innerhalb der
Bundesregierung bis Mitte März abgestimmt und den Kammern, Verbänden und Ländern mit einer zweiwöchigen Frist zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Nach Prüfung der Stellungnahmen und ggf. Einarbeitung in den Entwurf werde eine Kabinettsbefassung am 29. April 2009 angestrebt.
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Zuvor schon war aus dem BMVBS ein Kabinettsbeschluß für Ende Januar 2009 avisiert worden:
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Lütke Daldrup: HOAI auf der Zielgeraden
Pressemitteilung des Bundesbauministeriums, 02. Dezember 2008
Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Dr. Engelbert Lütke Daldrup bestätigte heute, dass in der Ressortabstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Einigung bei der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gelungen ist.
"Um die HOAI europarechtskonform zu machen, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich auf Planungsbüros mit Sitz im Inland zu beschränken. Nach dem derzeitigen Stand wird es aber weder zu einer Absenkung der derzeitigen Tafelendwerte von rund 25 Millionen Euro für die Gebäudeplanung noch zu einem Wegfall von Leistungsphasen kommen", so Lütke Daldrup.
Damit bliebe der bisherige Anwendungsbereich im Kern erhalten.
Darüber hinaus solle auch die in der Praxis sehr hilfreiche Objektliste nicht entfallen, damit objektive Maßstäbe für die Festlegung der zutreffenden Honorarzone erhalten blieben. Die neue HOAI werde weiterhin wichtige vertragliche Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen enthalten.
Nachdem seit zwölf Jahren die Honorare der Architekten und Ingenieure nicht mehr angehoben wurden, beabsichtige die Bundesregierung nunmehr eine lineare Erhöhung der Honorare um 10 Prozent.
"Der Novellierungsprozess muss nun kurzfristig zum Abschluss gebracht werden", so Lütke Daldrup.
Ein Kabinettsbeschluss solle bereits Ende Januar fallen.
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Aktuelle Fachliteratur zur neuen HOAI 2009
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